Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

§1 Allgemeines

(1) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen;

(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelungen zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

 

§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss

(1) Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend.

(2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend.

(3) Teillieferungen sind zulässig.

(4) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrundeliegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise gelten ab Werk.

Die Ware wird nur zurückgenommen, wenn der Verkäufer kraft zwingender gesetzlicher Regelungen hierzu verpflichtet ist. Zahlungsziel sind 10 Tage nach Rechnungsstellung, ohne Abzug von Skonti oder Rabatten, wenn nicht schriftlich anders vereinbart.

(2) Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

§ 4 Aufrechnung und Zurückhaltung

Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§ 5 Lieferfrist

Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem

Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Kunde seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt.

Das gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehr- und Betriebsstörungen, Werkstoff oder Energiemangel etc. Auch vom Kunden veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

 

§ 6 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt hat und dies dem Kunden anzeigt.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.

(2) Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.

(3) Wird die Ware vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Kunde erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht.

 

 

§ 8 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsansprüche sind nach Wahl des Verkäufers zunächst auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

(2) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers.

 

§ 9 Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder des Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften.

 

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Kipp Profilleisten sowie für Zahlungen des Auftraggebers ist Kirchlengern/ Stift Quernheim.

(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, Ist Gerichtsstand Bünde in Westfalen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland,

die Geltung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(4) Sonstige Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform um verbindlich zu sein.

(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

§11 Datenschutzerklärung

  1. Der Schutz und die Sicherheit von persönlichen Daten hat

bei uns eine hohe Priorität. Daher halten wir uns strikt an die Regeln des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nachfolgend werden Sie darüber informiert, welche Art von Daten erfasst und zu welchem Zweck sie erhoben werden:

  1. Nutzung persönlicher Daten

Persönliche Daten werden nur erhoben oder verarbeitet, wenn Sie diese Angaben freiwillig, z.B. im Rahmen einer Anfrage mitteilen. Sofern keine erforderlichen Gründe im Zusammenhang mit einer Geschäftsabwicklung bestehen, können Sie jederzeit die zuvor erteilte Genehmigung Ihrer persönlichen Datenspeicherung mit sofortiger Wirkung schriftlich (z.B. per E-Mail oder per Fax) widerrufen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, eine Weitergabe ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich. Oder durch andere Institutionen dazu verpflichtet z.B. PEFC oder FSC.

  1. Auskunft und Änderung Ihrer Daten

Gemäß geltendem Recht können Sie Jederzeit bei uns schriftlich nachfragen, ob und welche personenbezogenen Daten bei uns über Sie gespeichert sind. Eine entsprechende Mitteilung hierzu erhalten Sie umgehend. Sie haben das Recht diese Daten blockieren zu lassen.

  1. Sicherheit der Daten

Ihre uns zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden durch Ergreifung aller technischen sowie organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen so gesichert, dass sie für den Zugriff unberechtigter Dritter unzugänglich sind. Bei Versendung von sehr sensiblen Daten oder Informationen ist es empfehlenswert, den Postweg zu nutzen, da eine vollständige Datensicherheit per E- mail nicht gewährleiste werden kann.                                                                                                                        Stand April 2018